(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fahrschule Two for You GmbH, Neumühler Str. 11, 46149 Oberhausen (nachfolgend "Fahrschule" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Fahrschüler" genannt) über die Durchführung von Fahrschulausbildungen, Weiterbildungen und sonstigen Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Fahrschülers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Fahrschule ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Fahrschülers und die Annahme durch die Fahrschule zustande. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website erfolgen.
(2) Mit der Anmeldung erkennt der Fahrschüler diese AGB als verbindlich an.
(3) Bei minderjährigen Fahrschülern ist die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(4) Die Fahrschule behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) Die Fahrschule bietet Ausbildungen für folgende Führerscheinklassen an:
PKW (Klasse B, BE, B96, BF17, Automatik)
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Anmeldung und den gesetzlichen Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).
(1) Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website oder in der Preisliste der Fahrschule ausgewiesen sind. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Grundgebühr ist bei Vertragsschluss fällig. Fahrstunden und Sonderfahrten werden nach Durchführung in Rechnung gestellt.
(3) Zahlungen können bar, per EC-Karte oder per Überweisung erfolgen.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
(5) Die Teilnahme an Prüfungen setzt die vollständige Bezahlung aller bis dahin angefallenen Kosten voraus.
(1) mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig. Entgelt für Fahrstunden und Leistungen
(2) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.
(1) Der Theorieunterricht findet zu den auf der Website und im Aushang bekannt gegebenen Zeiten statt.
(2) Praktische Fahrstunden werden nach individueller Terminvereinbarung durchgeführt.
(3) Bei Verhinderung des Fahrschülers muss die Fahrstunde spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Fahrstunde in Rechnung gestellt.
(4) Die Fahrschule behält sich vor, Fahrstunden aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit des Fahrlehrers, Fahrzeugdefekt, Witterungsbedingungen) abzusagen. In diesem Fall werden keine Kosten berechnet und ein Ersatztermin wird angeboten.
(5) Der Fahrschüler hat zum vereinbarten Termin pünktlich und nüchtern zu erscheinen. Bei Alkohol- oder Drogeneinfluss wird die Fahrstunde abgebrochen und in voller Höhe berechnet.
(1) Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch die Fahrschule nach Erreichen der erforderlichen Ausbildungsreife.
(2) Prüfungsgebühren werden von der Prüforganisation (TÜV/DEKRA) erhoben und sind vom Fahrschüler zu tragen.
(3) Bei Nichtbestehen der Prüfung trägt der Fahrschüler die Kosten für die Wiederholung sowie für eventuelle zusätzliche Fahrstunden.
(4) Bei Nichterscheinen zur Prüfung ohne rechtzeitige Absage (mind. 48 Stunden vorher) werden die Prüfungsgebühren und eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Vorrangiger Hinweis für Verbraucher: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z. B. telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht Ihnen als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung. Dieses gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von den nachfolgenden Regelungen zu Rücktritt und Kündigung unberührt.
(1) Der Ausbildungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(2) Bei Kündigung durch den Fahrschüler hat die Fahrschule Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung bereits erbrachten Leistungen. Berechnet werden insbesondere:
Noch nicht erbrachte Leistungen werden nicht berechnet; hierauf entfallende Vorauszahlungen werden erstattet. Soweit pauschale Beträge berechnet werden, bleibt dem Fahrschüler der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden bzw. eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
(3) Die Fahrschule kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei:
(4) Bei Kündigung durch die Fahrschule aus wichtigem Grund hat die Fahrschule Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung bereits erbrachten Leistungen. Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
(1) Der Fahrschüler ist verpflichtet:
(2) Bei Verstoß gegen diese Pflichten kann die Fahrschule vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen.
(1) Die Fahrschule haftet unbeschränkt:
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fahrschule der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Fahrschule ausgeschlossen.
(4) Für während der Fahrstunde entstehende Schäden am Fahrzeug haftet der Fahrschüler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen greift die Fahrzeugversicherung.
(5) Für persönliche Gegenstände des Fahrschülers, die in den Räumen oder Fahrzeugen der Fahrschule abgelegt werden, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, die Fahrschule hat diese zur Aufbewahrung übernommen.
(1) Die Fahrschule verarbeitet personenbezogene Daten des Fahrschülers zur Durchführung des Ausbildungsvertrags gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Folgende Daten werden verarbeitet:
(3) Die Daten werden nur für Zwecke der Ausbildung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z.B. Prüforganisationen, Behörden).
(4) Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die Fahrschule haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Leistungen, wenn diese auf höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks oder behördliche Anordnungen zurückzuführen sind. In solchen Fällen werden betroffene Termine nach Möglichkeit nachgeholt.
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(2) Änderungen dieser AGB werden dem Fahrschüler in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Sie werden nur wirksam, wenn der Fahrschüler ihnen zustimmt. Eine Zustimmung allein durch Schweigen (Zustimmungsfiktion) erfolgt nicht.
(3) Stimmt der Fahrschüler den mitgeteilten Änderungen nicht zu oder widerspricht er ihnen, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Das Recht beider Parteien zur Kündigung nach § 8 bleibt unberührt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberhausen, sofern der Fahrschüler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen oder zu Ihrem Ausbildungsvertrag kontaktieren Sie uns gerne:
Fahrschule Two for You GmbH
Neumühler Str. 11
46149 Oberhausen
Telefon: 0208 - 98975582
E-Mail: info@fahrschuletfy.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 11:00 - 19:00 Uhr
Sa: 11:00-13:00 Uhr